Nach welchen Regeln entscheidet das Grundbuchsgericht über die Wohnung Verstorbener?
betrifft Wohnungseigentümer, Ehegatten, Erben, Partner
Beim Tod eines von zwei Wohnungseigentumspartnern übernimmt in bestimmten Fällen das Grundbuchsgericht jene Aufgaben, die sonst das Verlassenschaftsgericht hat. Es muss dann zwingend auch nach jenen Verfahrensregeln vorgehen, die sonst für das Verlassenschaftsgericht gelten.
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 14.03.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Aus dem Wortlaut der Bestimmung des § 14 Abs 7 WEG ergibt sich unmissverständlich, dass damit die sonst dem Verlassenschaftsgericht zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse dem Grundbuchsgericht zukommen sollen, es also „wie sonst das Verlassenschaftsgericht“ agieren (können) soll. Aus diesem Regelungsziel des Gesetzgebers folgt zwingend, dass es insoweit nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die sonst für das Verlassenschaftsgericht gelten würden, vorgehen muss.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132783 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 209/22d, 14.03.2023, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 14 · Wohnungseigentum der Partner im Todesfall
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