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Wird die geerbte Hälfte der Wohnung auf meinen Pflichtteil angerechnet?

günstig für Pflichtteilsberechtigter betrifft Ehegatten, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Wohnungseigentümer
Geht die Hälfte der gemeinsamen Eigentumswohnung nach dem Tod des Ehepartners auf Sie über, ohne dass Sie dafür einen Übernahmspreis zahlen müssen, wird dieser Zuwachs in Ihren Erbteil eingerechnet. Zumindest wird er in Ihren Pflichtteil eingerechnet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Die Anwachsung der Hälfte der Ehegatteneigentumswohnung ist, soweit der überlebende Ehegatte keinen Übernahmspreis zu zahlen hat, in dessen Erbteil, zumindest aber in dessen Pflichtteil einzurechnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012975 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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