Wird die geerbte Hälfte der Wohnung auf meinen Pflichtteil angerechnet?
günstig für Pflichtteilsberechtigter betrifft Ehegatten, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Wohnungseigentümer
Geht die Hälfte der gemeinsamen Eigentumswohnung nach dem Tod des Ehepartners auf Sie über, ohne dass Sie dafür einen Übernahmspreis zahlen müssen, wird dieser Zuwachs in Ihren Erbteil eingerechnet. Zumindest wird er in Ihren Pflichtteil eingerechnet.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Die Anwachsung der Hälfte der Ehegatteneigentumswohnung ist, soweit der überlebende Ehegatte keinen Übernahmspreis zu zahlen hat, in dessen Erbteil, zumindest aber in dessen Pflichtteil einzurechnen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 14 Abs 3 Satz 2 WEG regelt lediglich die höhe des vom Überlebenden an den Nachlass zu zahlenden Übernahmspreises, trifft aber keine Aussage, wie bei der Pflichtteilsberechnung vorzugehen ist.OGH 2 Ob 123/24p, 25.07.2024
- Im Anwendungsbereich des § 14 Abs 3 Satz 2 WEG muss sich der Anwachsungsberechtigte die ihm ohne zu leistenden Ausgleich zu Gute kommende Anwachsung in Höhe von einem Viertel des Werts des (gesamten) Mindestanteils auf seinen Pflichtteil einrechnen lassen.OGH 2 Ob 123/24p, 25.07.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012975 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 123/24p, 25.07.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 787 · Rechenmethode
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 10
- WEG 2002 § 14 · Wohnungseigentum der Partner im Todesfall
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