Kann ich den Wohnungsanteil des Verstorbenen ohne Zustimmung übernehmen?
günstig für Partner betrifft Wohnungseigentümer, Erben, Partner
Nein. Soll der Anteil an der Eigentumswohnung aufgrund einer Vereinbarung übergehen, setzt die dafür nötige Amtsbestätigung die Zustimmung des überlebenden Partners voraus. Wird bestritten, dass die Vereinbarung gültig ist, muss darüber im streitigen Verfahren entschieden werden.
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Die Ausstellung einer Amtsbestätigung nach § 14 Abs 1 Z 5 WEG setzt im Fall des Erwerbs durch Vereinbarung iSv § 14 Abs 1 Z 2 WEG in sinngemäßer Anwendung von § 182 Abs 3 AußStrG die Zustimmung des überlebenden Partners voraus. Wird die Gültigkeit derselben
– aus welchem Grund auch immer – bestritten, so ist darüber gegebenenfalls im streitigen Rechtsweg zu entscheiden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131521 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 104/17h, 20.06.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 14 · Wohnungseigentum der Partner im Todesfall
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