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Muss die ausländische Firma sich auf Österreich ausgerichtet haben?

günstig für Unternehmer betrifft Konsumenten, ausländische Unternehmer
Die Sonderregel über den Verbrauchergerichtsstand ist eine Ausnahme von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln und daher eng auszulegen. Sie greift also nicht schon deshalb, weil eine Website auch bei Ihnen abrufbar ist. Der Unternehmer muss seine Tätigkeit auf Ihren Wohnsitzstaat ausgerichtet haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Nach der Rechtsprechung des EuGH muss Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO als Abweichung sowohl von der allgemeinen Zuständigkeitsregel des Art 2 Abs 1 EuGVVO, als auch von der besonderen Zuständigkeitsregel des Art 5 Nr 1 EuGVVO zwangsläufig eng ausgelegt werden, da eine Abweichung oder Ausnahme von einer allgemeinen Regel eng auszulegen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128703 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Genannte Normen

EuGVVO Art2 Abs1; EuGVVO Art5 Nr1; EuGVVO Art15 Abs1 litc; EUGVVO 2012 Art17 Abs1 litc; LGVÜ II 2007 Art15 Abs1 litc

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Verbraucherklage gegen ausländische Anbieter

Nur wenn er seine Tätigkeit auf Österreich ausgerichtet hat. Dass seine Website hier abrufbar ist, genügt dafür nicht, ebenso wenig eine E-Mail-Adresse oder die in seinem Land übliche Sprache. Anhaltspunkte sind etwa Anfahrtsbeschreibungen aus anderen Ländern, eine andere Sprache oder Währung mit Buchungsmöglichkeit, internationale Vorwahl, bezahlte Suchmaschinenwerbung oder der Hinweis auf Kunden aus mehreren Ländern. Ein Vertragsschluss aus der Ferne ist nicht nötig.

günstig für Konsument Zuständiges Gericht bei Auslandsbezug

Manche europäischen Regeln sagen nur, in welchem Staat geklagt werden kann, nicht aber bei welchem Gericht dort. Dann gilt ergänzend das österreichische Recht. Ergibt sich auch daraus kein örtlich zuständiges Gericht, bestimmt der Oberste Gerichtshof auf Antrag eines.

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