Kann ich als Verbraucher in meinem eigenen Land klagen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Beklagte wurde vom Glücksspielanbieter als Zahlstelle benannt; Zurückweisung von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen, die aus einer Nichtigkeit der Glücksspielverträge abgeleitet werden, mangels schlüssiger Darlegung eines Verbrauchergerichtsstands vertretbar.OGH 4 Ob 202/24w, 22.07.2025
- Zur Bejahung des Verbrauchergerichtsstands muss der Verbraucher Empfänger der vertragscharakteristischen Leistung sein. Ein Aktionär ist im Verhältnis zur Gesellschaft nicht als Verbraucher anzusehen, weil das auf Dauer angelegte Gesellschaftsverhältnis weder eine vertragscharakteristische Leistung noch ein Synallagma kennt.OGH 6 Ob 18/17s, 07.07.2017
- Für Aktivklagen des Verbrauchers im Geltungsbereich der EUGVVO wird in seinem Wohnsitzstaat auch die örtliche Zuständigkeit unmittelbar (ohne dass es hiefür einer Ordination bedürfte) bestimmt.OGH 7 Ob 189/03z, 10.09.2003
- Seit dem In-Kraft-Treten der Brüssel I-Verordnung, nach Art 68 Abs 1 im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten an die Stelle des Brüsseler Übereinkommens (EuGVÜ) tritt, ist eine Ordination gemäß § 28 JN nicht mehr erforderlich, da Art 16 Abs 1 durch den Verweis auf "das Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat", auch die örtliche Zuständigkeit regelt.OGH 9 Nd 502/02, 03.05.2002
- Im Zweifel ist ein Geschäft als Verbrauchergeschäft anzusehen.OGH 7 Nd 507/01, 15.05.2001
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Reisevertrag mit deutschem Reiseveranstalter.OGH 2 Nd 507/00, 02.08.2000
- Der Begriff des Verbrauchers ist dabei vertragsautonom zu bestimmen.OGH 2 Nd 507/00, 02.08.2000
- In Art 14 Abs 1 EuGVÜ ist nur die internationale und nicht die örtliche Zuständigkeit geregelt, sodass - im gegenständlichen Fall über § 28 Abs 1 Z 1 JN - eine örtliche Ersatzzuständigkeit eingreifen muss.OGH 5 Nd 517/99, 16.11.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112279 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 4 Ob 202/24w, 22.07.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, in der Regel nicht. Nutzen Sie den gekauften Gegenstand sowohl privat als auch beruflich, können Sie sich auf den besonderen Gerichtsstand für Verbraucher nicht berufen. Etwas anderes gilt nur, wenn der berufliche Zweck ganz untergeordnet ist; das müssen Sie beweisen.
Die Sonderregel über den Verbrauchergerichtsstand ist eine Ausnahme von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln und daher eng auszulegen. Sie greift also nicht schon deshalb, weil eine Website auch bei Ihnen abrufbar ist. Der Unternehmer muss seine Tätigkeit auf Ihren Wohnsitzstaat ausgerichtet haben.