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Kann ich als Verbraucher in meinem eigenen Land klagen?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Käufer, Unternehmer
Die Sonderregeln für Verbraucher sollen Sie als wirtschaftlich schwächere und rechtlich weniger erfahrene Vertragspartei schützen. Ihnen soll der Entschluss zur Klage nicht dadurch erschwert werden, dass Sie im Land Ihres Vertragspartners klagen müssten. Diese Regeln gelten für private Endverbraucher, die nicht beruflich oder gewerblich handeln und einen der dort genannten Verträge geschlossen haben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Die Sonderregelung der Art 13 ff EuGVÜ ist von dem Bestreben getragen, den Verbraucher als den wirtschaftlich schwächeren und rechtlich weniger erfahrenen Vertragspartner zu schützen, weshalb diesem daher der Entschluss zur gerichtlichen Wahrnehmung seiner Rechte nicht dadurch erschwert werden darf, dass er bei den Gerichten des Staates klagen muss, in dessen Hoheitsgebiet sein Vertragspartner seine Niederlassung hat. Diese Vorschriften beziehen sich auf den nicht berufsbezogen oder gewerbebezogen handelnden privaten Endverbraucher, der einen der in Art 13 aufgeführten Verträge abgeschlossen hat und gemäß Art 14 Partei in einem Rechtsstreit ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112279 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 25.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Verbraucher bei privater und beruflicher Nutzung

Nein, in der Regel nicht. Nutzen Sie den gekauften Gegenstand sowohl privat als auch beruflich, können Sie sich auf den besonderen Gerichtsstand für Verbraucher nicht berufen. Etwas anderes gilt nur, wenn der berufliche Zweck ganz untergeordnet ist; das müssen Sie beweisen.

günstig für Unternehmer Enge Auslegung des Verbrauchergerichtsstands

Die Sonderregel über den Verbrauchergerichtsstand ist eine Ausnahme von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln und daher eng auszulegen. Sie greift also nicht schon deshalb, weil eine Website auch bei Ihnen abrufbar ist. Der Unternehmer muss seine Tätigkeit auf Ihren Wohnsitzstaat ausgerichtet haben.

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