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Muss ich den Rabatt zurückzahlen, wenn ich die Versicherung kündige?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsumenten, Unternehmer
Nicht in jeder Höhe. Eine Klausel, nach der der zurückzuzahlende Betrag mit längerer Vertragsdauer gleich bleibt oder sogar steigt, statt streng zu sinken, ist unwirksam. Sie übersteigt den Vorteil, den Sie hatten, und macht Ihr gesetzliches Kündigungsrecht wirtschaftlich wertlos. Das gilt auch im Geschäft zwischen Unternehmern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 18.06.2024 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2010)

Klauseln, die eine Dauerrabattrückvergütung mit gleich bleibenden jährlichen Beträgen vorsehen, sodass der rückforderbare Betrag mit längerer Vertragsdauer steigt statt sinkt, widersprechen § 8 Abs 3 VersVG, weil sie insbesondere bei relativ langer Vertragsdauer einerseits den herauszugebenden „Vorteil“ übersteigen und andererseits das gesetzliche Kündigungsrecht des Konsumenten mit wirtschaftlichen Mitteln untergraben. Die Klauseln widersprechen mangels sachlicher Rechtfertigung dem Verbot der Benachteiligung des Versicherungsnehmers gemäß § 879 Abs 3 ABGB.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126072 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Befristung und Verlängerung der Versicherung

Wurde der Vertrag als Unternehmer bewusst auf bestimmte Zeit geschlossen, weil beide Seiten eine Bindung wollten, gilt er für diese Zeit als befristet. Daran ändert auch eine Klausel über die stillschweigende Verlängerung nichts. Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf dieser Zeit, weil niemand widerspricht, läuft er von da an auf unbestimmte Zeit.

günstig für Versicherer Kündigung einer Rentenversicherung gegen Einmalzahlung

Nein. Eine Rentenversicherung gegen eine einmalige Zahlung, aus der bereits Renten fließen, können Sie nicht ordentlich kündigen. Der Grund ist, dass Sie mit der einmaligen Prämie den Versicherungsschutz für die gesamte Vertragsdauer und einen Rentenanspruch erworben haben, der von keiner weiteren Gegenleistung mehr abhängt.

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