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Bin ich mitschuldig, wenn ich nachts dunkle Kleidung trage?

günstig für Fußgänger betrifft Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Autofahrer, Unfallopfer
Nein, nicht allein deswegen. Wenn Sie als Fußgänger keine helle oder reflektierende Kleidung tragen, ist Ihnen das für sich genommen nicht als Mitverschulden anzulasten. Dasselbe gilt für Personen im Rollstuhl.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 30.01.2018 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2013)

Der Verzicht eines Fußgängers auf das Tragen heller oder mit reflektierendem Material versehener Kleidung vermag für sich allein einen Mitverschuldensvorwurf nicht zu rechtfertigen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128879 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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