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Trifft mich ein Mitverschulden, wenn ich ungegurtet aus dem Rollstuhl stürze?

günstig für Geschädigter betrifft Rollstuhlfahrer, Geschädigte, Schädiger, Pflegeeinrichtungen
Nein. Dass Sie keinen Becken- oder Schultergurt verwendet haben, begründet kein Mitverschulden, wenn Sie aus dem Rollstuhl stürzen. Unter Rollstuhlfahrern hat sich ein entsprechendes Bewusstsein bisher nicht herausgebildet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 21.10.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Es begründet kein Mitverschulden eines aus dem Rollstuhl gestürzten Rollstuhlfahrers, wenn er kein „Personenrückhaltesystem“ (Becken‑ oder Schultergurt) verwendete. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sich unter Rollstuhlfahrern ein entsprechendes Bewusstsein herausgebildet hätte.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133796 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden durch Sorglosigkeit

Für ein Mitverschulden brauchen Sie nicht schuldhaft im eigentlichen Sinn gehandelt zu haben, und Ihr Verhalten muss auch nicht rechtswidrig sein. Es genügt, dass Sie mit den eigenen Gütern sorglos umgegangen sind; dazu zählt auch Ihre Gesundheit.

günstig für Schädiger Mitverschulden ohne rechtswidriges Verhalten

Für eine Mitschuld am eigenen Schaden ist nicht nötig, dass Sie sich rechtswidrig verhalten haben. Es genügt, dass Sie mit Ihren eigenen Gütern sorglos umgegangen sind. Der Schaden wird dann zwischen Ihnen und dem Schädiger aufgeteilt.

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