Was gilt, wenn ich nachts angetrunken auf der Straße gehe?
betrifft Fußgänger, Autofahrer, Unfallopfer, Versicherer
Dann trifft Sie ein Mitverschulden. In dem entschiedenen Fall wurde das Verschulden gleich geteilt: Der Fußgänger ging nachts angeheitert auf der Fahrbahn, der Autofahrer fuhr nicht auf Sicht. Je nach den Umständen fällt die Teilung auch anders aus, bis zu drei Vierteln zu Lasten des Fußgängers.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 31.08.2016 (17 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1965)
Verschuldensteilung bei Verkehrsunfall Fußgänger - Kraftwagen 1 : 1 -, da der Fußgänger nachts angeheitert auf der Fahrbahn ging und der Personenkraftwagenfahrer nicht auf Sicht fuhr.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Fußgängers.OGH 2 Ob 71/88, 22.11.1988
- Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des angeheiterten Fußgängers gegenüber verspätet reagierenden Motorradfahrer.OGH 2 Ob 186/83, 25.10.1983
- Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten eines verspätet reagierenden, mit 2,05 Promille alkoholisierten Kraftfahrers, der mäßig alkoholisierte Fußgängerin, die statt am linken Fahrbahnrand in der Mitte der rechten Fahrbahnhälfte geht, niederfährt.OGH 8 Ob 18/81, 23.04.1981
- Hier: Schadensteilung von 1 : 3 zu Lasten des Fußgängers.OGH 8 Ob 33/80, 22.05.1980
- Hier: Verschuldensteilung 1 : 2 zu Gunsten des angeheiterten aber nicht torkelnden Fußgängers der nicht am äußeren Fahrbahnrand gegangen war gegenüber Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit mit Abblendlicht und mangelhafter Beobachtung der Fahrbahn.OGH 2 Ob 189/79, 18.12.1979
- Hier: Schadensteilung von 1 : 3 zu Lasten des Fußgängers.OGH 8 Ob 95/77, 29.06.1977
- Stark alkoholisierter Fußgeher steht nachts an einer unbeleuchteten Stelle auf der Fahrbahn einer Bundesstraße, um Autos aufzuhalten - Personenkraftwagenlanker fährt im Ortsgebiet (sechzig km/h) mit achtundachtzig km/h und nicht auf Sicht.OGH 2 Ob 209/74, 26.09.1974
- Personenkraftwagenlenker fährt unaufmerksam mit überhöhter Geschwindigkeit - Fußgänger benützt rechte Fahrbahnhälfte, zwei Meter vom Fahrbahnrand, einer frequentierten Überlandstraße bei Dunkelheit.OGH 8 Ob 218/72, 24.10.1972
- Trotz vorhandenem vierzig Zentimeter breitem Bankett.OGH 2 Ob 317/66, 30.11.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027614 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 2 Ob 235/15w, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1304
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 20
- StVO 1960 § 76
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