Zum Inhalt springen

Muss die Bank die schon abgeschlossene Lebensversicherung besprechen?

günstig für Bank betrifft Kreditnehmer, Konsument, Bank, Vermögensberater
Grundsätzlich nein. Vergibt die Bank einen Fremdwährungskredit und haben Sie den zur Tilgung dienenden Versicherungsvertrag bereits über einen Vermögensberater fertig abgeschlossen, muss die Bank diesen Vertrag zusätzlich zur Beratung über den Kredit nicht mit Ihnen erörtern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Bei der Gewährung eines Fremdwährungskredits ist eine Obliegenheit der Bank, zusätzlich zur Kreditberatung, mit dem Kunden den als Tilgungsträger dienenden, durch Vermittlung eines Vermögensberaters bereits fertig abgeschlossenen Versicherungsvertrag zu erörtern, grundsätzlich zu verneinen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128916 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Automatische Konvertierung beim Fremdwährungskredit
Vertragsrecht · Einseitige Umwandlung eines Fremdwährungskredits
Vertragsrecht · Warnpflicht gegenüber Bürgen
Vertragsrecht · Aufklärung von Bürgen und Pfandbestellern
Schadenersatz · Aufklärungspflicht bei der Anlageberatung