Muss mich der Anlageberater vor einer Veruntreuung meines Geldes warnen?
günstig für Berater betrifft Anleger, Konsumenten, Anlageberater, Banken
Nein. Dass angelegtes Geld veruntreut werden könnte, ist ein Risiko, das jeder Veranlagung bei einem Dritten innewohnt. Darüber muss Sie ein Anlageberater nicht gesondert aufklären. Über andere Risiken, etwa die Zahlungsfähigkeit des Ausgebers, muss er Sie je nach Anlageziel sehr wohl informieren.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 23.05.2023 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Eine Aufklärung über ein letztlich jeder Fremdveranlagung immanentes Risiko, nämlich über eine schadenskausale Veruntreuung des Geldes, ist bei einer Anlageberatung nicht zu verlangen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Stehen das von der Klägerin verfolgte Anlageziel und die Einstufung des in Aussicht genommenen Produkts in die höchste Risikoklasse („spekulativ mit Totalverlustrisiko“) nicht in Einklang, erfordert dies besondere Beratungsleistungen.OGH 10 Ob 7/12w, 29.01.2013
- Ausgehend von einem Wunsch nach einer „sicheren Anlage“ ‑ liegt das wesentliche Risiko (infolge der zugesagten „Kapitalgarantie“ von 100 % des eingesetzten Kapitals) nicht in der Entwicklung der zugrunde gelegten Basiswerte („Kursrisiko“), sondern in der Bonität des Emittenten. Der Berater ist daher zur ausreichend detaillierten Information über den Garantiegeber und die Garantie verpflichtet.OGH 10 Ob 7/12w, 29.01.2013
- Hier: Secondhand-Polizze.OGH 1 Ob 77/12y, 24.05.2012
- Hier: Bejahung einer Aufklärungspflicht über das Bonitätsrisiko bei einer Unternehmensanleihe.OGH 4 Ob 70/11i, 22.11.2011
- Hier: Real Estate Revival Garant.OGH 7 Ob 113/11k, 31.08.2011
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Zum Umfang der Aufklärungspflicht über das allgemeine Bonitätsrisiko des Emittenten (Dragon FX Garant).OGH 4 Ob 20/11m, 23.03.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124492 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 27.
- OGH 1 Ob 64/23b, 23.05.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Anpreisung einer Anlage als sicher
Schadenersatz · Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers
Schadenersatz · Anlageberatung und eigene Prüfpflicht
Vertragsrecht · Verständliche Anlageberatung
Vertragsrecht · Aufklärungspflichten bei der Anlageberatung