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Muss mich der Anlageberater vor einer Veruntreuung meines Geldes warnen?

günstig für Berater betrifft Anleger, Konsumenten, Anlageberater, Banken
Nein. Dass angelegtes Geld veruntreut werden könnte, ist ein Risiko, das jeder Veranlagung bei einem Dritten innewohnt. Darüber muss Sie ein Anlageberater nicht gesondert aufklären. Über andere Risiken, etwa die Zahlungsfähigkeit des Ausgebers, muss er Sie je nach Anlageziel sehr wohl informieren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 23.05.2023 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Eine Aufklärung über ein letztlich jeder Fremdveranlagung immanentes Risiko, nämlich über eine schadenskausale Veruntreuung des Geldes, ist bei einer Anlageberatung nicht zu verlangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124492 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 27.

Im Gesetz

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