Wann ist eine Verwarnung mehr als nur eine Ermahnung?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ob Ihr Arbeitgeber Sie nur schlicht verwarnt oder eine echte Disziplinarmaßnahme verhängt hat, lässt sich nur nach den Umständen des einzelnen Falls beurteilen. Eine allgemeine Regel dafür gibt es nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 29.11.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Ob eine „schlichte“ Verwarnung oder eine Disziplinarmaßnahme vorliegt, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129120 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 131/16d, 29.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 102 · Mitwirkung bei Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
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