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Zählt der Unterhalt mit, den der Zahlungspflichtige selbst bekommt?

günstig für Kind betrifft Kinder, unterhaltspflichtige Eltern, Ehegatten
Ja. Unterhalt, den ein unterhaltspflichtiger Elternteil selbst erhält, wird seiner Bemessungsgrundlage zugerechnet. Das gilt auch für Leistungen, die er nicht in Geld, sondern in Form von Sachleistungen bekommt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 20.04.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Unterhaltszahlungen an einen unterhaltspflichtigen Elternteil sind in die Unterhaltsbemessungsgrundlage für dessen Unterhaltsgläubiger einzubeziehen. In Verbindung damit vermehren auch Sachleistungen die Unterhaltsbemessungsgrundlage.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113068 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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