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Zählt kostenloses Wohnen im Elternhaus zum Pflichtteil?

günstig für Erbe betrifft Pflichtteilsberechtigte, Erben, Kinder, Angehörige
Nicht zwingend. Duldet der Verstorbene über Jahre, dass jemand Räume unentgeltlich benützt, und wird dadurch die Vermögenssubstanz nicht einmal mittelbar geschmälert, ist das eine anrechnungsfreie Zuwendung. Im entschiedenen Fall kam der Nutzer für alle Instandsetzungen des Hauses auf.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 14.12.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Wenn ein Verzicht des Erblasserin auf Mietzinserträge für die Nutzung von Räumen durch 20 Jahre nicht einmal zu einer mittelbaren Schmälerung der Vermögenssubstanz führt - der benützende, spätere Erbe kam für alle anfallenden Hausinstandesetzungen auf -, ist die Duldung einer solchen unentgeltlichen Nutzung als eine nach dem ersten Fall des § 785 Abs 3 ABGB anrechnungsfreie Zuwendung zu werten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012896 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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