Zählt eine kostenlos überlassene Wohnung bei der Unterhaltsberechnung mit?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 18.08.2020 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2020)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Staat Katar.OGH 3 Ob 109/20f, 18.08.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133351 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 3 Ob 109/20f, 18.08.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 231 · Kindesunterhalt
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Stellt Ihnen der Unterhaltspflichtige eine Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, müssen Sie sich die dadurch ersparten Wohnkosten in angemessener Höhe auf Ihren Geldunterhalt anrechnen lassen. Wohnkosten gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und begründen daher gewöhnlich keinen zusätzlichen Bedarf, den der Zahlungspflichtige extra abdecken müsste.
Zuwendungen, die Ihnen Angehörige oder Ihr Lebensgefährte freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung geben, bleiben bei der Bemessung des Unterhalts im Allgemeinen außer Betracht. Das gilt, solange sie nicht dazu gedacht sind, andere Unterhaltsberechtigte mitzuversorgen.