Senkt eine von Verwandten bezahlte Wohnung den Unterhalt?
günstig für Kind betrifft Kind, Unterhaltspflichtige, Eltern, Großeltern
Nein. Wohnt Ihr Kind in einer Wohnung, die ein Dritter finanziert hat, und wollte dieser dem Kind damit etwas zusätzlich zuwenden, bleibt diese Wohnversorgung bei der Bemessung des Unterhalts außer Betracht. Der Unterhalt verringert sich dadurch also nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 20.01.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Bewohnt das Kind eine ihm von einem Dritten finanzierte Wohnung und tat dies der Dritte, um dem Kind etwas zusätzlich zuzuwenden, so ist die Wohnversorgung des Kindes bei der Unterhaltsbemessung unberücksichtigt zu lassen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 3 Ob 187/20a, 20.01.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 231 · Kindesunterhalt
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