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Haftet der Staat für einen Fehler bei der Pilotenprüfung?

günstig für Bund betrifft Flugschüler, Piloten, Prüfer, Bund
Nein. Wer die praktische Prüfung für die erstmalige Berufspilotenlizenz abnimmt, handelt dabei nicht als Organ des Staates. Für Fehler dieses Prüfers können Sie den Bund daher nicht nach dem Amtshaftungsgesetz belangen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 14.12.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Im Rahmen der erstmaligen Erteilung der Berufspilotenlizenz ist der Prüfer für die Durchführung der praktischen Prüfung kein Organ im Sinn des § 1 Abs 2 AHG.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129543 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AHG §1 Abs2 F; LFG §36 Abs1; LFG §37 Abs2

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