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Muss der Bund für einen falschen Gerichtsgutachter einstehen?

günstig für Staat betrifft Prozessparteien, Sachverständige, Geschädigte
Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ist kein Organ im Sinne des Amtshaftungsrechts. Der Bund haftet daher nicht für ihn. Sie müssen sich an den Sachverständigen selbst halten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Der gerichtlich bestellte Sachverständige ist nicht Organ im Sinne § 1 Abs 2 AHG; für ihn haftet der Rechtsträger Bund nicht (Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Lehre von Vrba - Zechner, Kommentar zu Amtshaftungsrecht 115 f und Reischauer in Rummel, ABGB, Rdz 23 zu § 1299).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026353 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 17.

Im Gesetz

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