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Haftet der Staat für Fehler eines Prüfers von Arbeitsmitteln?

günstig für Geschädigter betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Geschädigte, Prüfer
Nein. Wer Arbeitsmittel wiederkehrend überprüft, übt dabei keine hoheitliche Aufgabe aus. Der Staat haftet daher nicht für seine Fehler. Einzustehen hat, wer den Prüfer zur Erfüllung eigener Pflichten eingesetzt hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 14.12.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Prüfer iSd § 7 Abs 3 AM‑VO sind keine mit hoheitlichen Tätigkeiten beliehene Unternehmer.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131897 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten

Ja. Wer rechtswidrig gehandelt hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre. Diesen Beweis muss allerdings der Schädiger führen.

günstig für Schädiger Haftung bei nachgeahmtem gefährlichem Verhalten

Bei fahrlässiger Schädigung haften mehrere Personen nur dann gemeinsam für den ganzen Schaden, wenn jede einen Beitrag dazu geleistet hat. Ahmt jemand die gefährliche Handlung eines anderen bloß nach, haftet der Nachgeahmte für den daraus entstandenen Schaden nicht. Anderes gilt ausnahmsweise, wenn nur er die besondere Gefährlichkeit erkennen konnte.

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