Was kann ich im Einspruch gegen eine Grenzänderung vorbringen?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Anrainer, Gemeinden
Als Grundeigentümer oder Buchberechtigter können Sie im Einspruchsverfahren auch einwenden, dass eine getroffene Vereinbarung ohne die nötige Genehmigung des Gemeinderats unwirksam ist und deshalb kein Einvernehmen vorliegt. Einen Vertrag wegen Irrtums oder List anfechten können Sie dort nicht, weil dieses Verfahren nur eine Frage klärt: ob Einvernehmen erzielt wurde.
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Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 19.12.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2014)
Nach den Zielsetzungen der GB‑Nov 2008, die den Rechtsschutz betroffener Grundeigentümer und sonstiger Buchberechtigter im Sonderverfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG verbessern wollte, steht Grundeigentümern und Buchberechtigten im Einspruchsverfahren nach § 20 LiegTeilG auch der Einwand offen, ein Einvernehmen läge deshalb nicht vor, weil eine getroffene Vereinbarung mangels erforderlicher Genehmigung des Gemeinderats rechtsunwirksam sei. Für eine Anfechtung nach den §§ 870 ff ABGB ist das Einspruchsverfahren nicht vorgesehen, weil es auf eine Frage beschränkt ist: Wurde das Einvernehmen erzielt oder nicht.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129844 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 153/16k, 19.12.2016, Fall aus Burgenland
Genannte Normen
LiegTeilG §20
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