OGH 5 Ob 153/16k
Worum es ging: Wer muss beweisen, dass der Unterhalt schon bezahlt wurde?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Auch in Verfahren, in denen das Gericht selbst ermittelt, gelten Regeln über Behauptungs- und Beweislast, wenn es um vermögensrechtliche Ansprüche geht und sich die Beteiligten in verschiedenen Rollen gegenüberstehen. Wird Unterhalt für die Vergangenheit verlangt, muss der Unterhaltspflichtige selbst behaupten, dass der Anspruch erloschen ist, etwa weil ein Dritter gezahlt hat.
Gegen dieselbe Entscheidung dürfen Sie nur ein einziges Rechtsmittel einbringen. Auch wenn die Frist noch offen ist, können Sie keinen zweiten Schriftsatz nachschieben. Das gilt ebenso in Verfahren außerhalb des Streitverfahrens.
Das Höchstgericht überprüft auch im Außerstreitverfahren nur Rechtsfragen und offenkundige Fehler, die aus dem Akt hervorgehen. Ob die Beweise richtig gewürdigt wurden, können Sie dort nicht mehr aufgreifen. Auch die Frage, ob zusätzlich ein Sachverständiger nötig gewesen wäre, gehört zur Beweiswürdigung und wird nicht überprüft.
In manchen Verfahren erforscht das Gericht den Sachverhalt von sich aus. Diese Pflicht endet aber dort, wo Sie überhaupt nichts vorbringen oder Ihr Vorbringen trotz Anleitung durch das Gericht zu unbestimmt bleibt. Sie tragen zwar keine förmliche Beweislast, müssen aber ausreichend konkret schildern, worum es geht.
Ein Urteil ist wegen dieses Nichtigkeitsgrundes nur dann aufzuheben, wenn Sie von der Verhandlung völlig ausgeschlossen waren. Eine bloß teilweise Beschränkung reicht dafür nicht aus.
Im Außerstreitverfahren sind die Gründe, mit denen Sie eine Entscheidung des zweiten Gerichts bekämpfen können, abschließend aufgezählt. Dazu zählt auch, dass Sie nicht gehört wurden. Dieser Grund führt aber nur dann zur Aufhebung, wenn er sich zu Ihrem Nachteil ausgewirkt haben könnte.
Bestimmte schwere Verfahrensmängel können Sie auch dann noch beim Höchstgericht geltend machen, wenn das Gericht zweiter Instanz sie bereits verneint hat. Für diese Mängel gibt es im Außerstreitverfahren keine Einschränkung des Rechtsmittels.
Wenn Sie rügen, dass Ihr rechtliches Gehör verletzt wurde, müssen Sie darlegen, warum sich der Fehler auf die Entscheidung ausgewirkt hat; bloß allgemeine Ausführungen genügen nicht. Können Sie das gar nicht, weil Ihnen etwa ein Ergänzungsgutachten nie zugestellt wurde, muss die betroffene Entscheidung aufgehoben werden.
Ihr Einspruch in diesem vereinfachten Verfahren ist eng begrenzt. Sie können nur einwenden, dass über die Abtretung kein Einvernehmen bestand oder dass keine Enteignung vorlag. Dazu zählt auch der Einwand, die Vereinbarung sei mangels Genehmigung des Gemeinderats unwirksam.
Als Grundeigentümer oder Buchberechtigter können Sie im Einspruchsverfahren auch einwenden, dass eine getroffene Vereinbarung ohne die nötige Genehmigung des Gemeinderats unwirksam ist und deshalb kein Einvernehmen vorliegt. Einen Vertrag wegen Irrtums oder List anfechten können Sie dort nicht, weil dieses Verfahren nur eine Frage klärt: ob Einvernehmen erzielt wurde.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Güssing, 23.11.2015
- Landesgericht Eisenstadt als Rekursgericht, 18.04.2016, 13 R 221/15w
Zitierte Paragrafen
ABGB § 871 AußStrG § 62 AußStrG § 66
Entscheidungstext
32 Absätze, 11.048 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
19.12.2016
Geschäftszahl
5Ob153/16k
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Höllwerth, die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi als weitere Richter in der Grundbuchsache zur Herstellung der Straßenanlage L***** nach den §§ 15 ff LiegTeilG über den Revisionsrekurs der Liegenschaftseigentümerin und Einspruchswerberin A***** E*****, vertreten durch Dr. Helmut Klementschitz, Rechtsanwalt in Graz, gegen den Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt als Rekursgericht vom 18. April 2016, AZ 13 R 221/15w, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Güssing vom 23. November 2015, TZ 3638/2015 bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
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