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Muss bei einer ausgeschriebenen Stelle der Beste genommen werden?

günstig für Bewerber betrifft Bewerber, Arbeitgeber, Unternehmen
Wird eine Stelle nach dem Stellenbesetzungsgesetz ausgeschrieben, muss sich die Auswahl an der besten Eignung orientieren. Das dabei bestehende Ermessen ist sachlich auszuüben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Ein gesetzmäßiges Vorgehen nach § 4 StellenbesetzungsG verlangt, dass sich die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle im Rahmen sachlich auszuübenden Ermessens an der Besteignung zu orientieren hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129932 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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