Geht die Wohnung meines verstorbenen Vaters auf mich über?
günstig für Erbe betrifft Erben, Mieter, Vermieter, Angehörige
Auch Mietrechte können vererbt werden. Für Wohnungen gibt es allerdings eigene Regeln über den Eintritt bestimmter naher Personen; greifen diese im Einzelfall nicht, bleibt es bei der allgemeinen Vererbung der Ansprüche.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Auch Bestandrechte sind vererblich, wobei lediglich gem den §§ 14 und 30 Abs 2 Z 5 MRG eine Sonderrechtsnachfolge in Frage kommt. Ist im Einzelfall eine Sonderrechtsnachfolge nicht gegeben, verbleibt es bei der allgemeinen Vererblichkeit von Ansprüchen nach dem MRG, was sich im übrigen bezüglich der Mietrechte schon aus § 1116a ABGB ergibt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sonderrechtsnachfolge aufgrund eines Eintrittsrechtes nach § 14 Abs 3 MRG.OGH 2 Ob 53/25w, 29.07.2025
- Besteht eine Sonderrechtsnachfolge (etwa nach § 14 Abs 2 und 3 MRG), kommen Inventarisierung und Schätzung mangels Zugehörigkeit der Bestandrechte zum Verlassenschaftsvermögen nicht in Betracht.OGH 6 Ob 2/14h, 15.05.2014
- Der Eintritt des Erben in den Mietvertrag wird ‑ abgesehen von der hier nicht in Frage kommenden Sonderrechtsnachfolge nach § 14 Abs 2 MRG ‑ mit der Rechtskraft der Einantwortung ex lege vollzogen.OGH 2 Ob 65/12s, 14.03.2013
- Fehlt es an gemäß § 14 MRG eintrittsberechtigten Personen oder wollen diese das Mietverhältnis nicht fortsetzen oder fällt das Mietverhältnis gar nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung, wird das Mietverhältnis zunächst mit der Verlassenschaft, nach der Einantwortung mit dem Erben fortgesetzt.OGH 5 Ob 258/08i, 03.03.2009
- § 14 MRG sieht allerdings eine kraft Gesetzes eintretende Sonderrechtsnachfolge in das Hauptmietverhältnis über eine Wohnung mit dem Tod des Hauptmieters vor, welche die allgemeine Erbfolge - ausnahmsweise - ausschließt (SZ 71/189; RIS-Justiz RS0069664).OGH 5 Ob 216/01b, 27.09.2001
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Ansprüche nach dem MRG sind grundsätzlich vererblich.OGH 5 Ob 216/01b, 27.09.2001
- Das Mietverhältnis wird zunächst mit der Verlassenschaft, nach der Einantwortung mit dem Erben fortgesetzt.OGH 6 Ob 258/98d, 29.10.1998
- Auch befristete Bestandverträge werden durch den Tod des Mieters nicht aufgehoben.OGH 6 Ob 258/98d, 29.10.1998
- Durch den Tod des Bestandnehmers gehen dessen Mietrechte nicht unter.OGH 1 Ob 517/96, 23.04.1996
- Nur außerhalb des Bereiches des Kündigungsschutzes kann ein Erlöschen des Bestandverhältnisses durch den Tod des Bestandnehmers vereinbart werden.OGH 7 Ob 1599/91, 14.11.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012202 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 2 Ob 53/25w, 29.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 8/19s, 25.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 132/18t, 17.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 531 · Verlassenschaft
- ABGB § 1116a
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 14 · Mietrecht im Todesfall
- MRG § 30 · Kündigungsbeschränkungen
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