Verliere ich Geld, wenn ich einen Untersuchungstermin versäume?
betrifft Eltern, Mütter, Väter, Bezieher von Kinderbetreuungsgeld
Ob Sie es zu vertreten haben, dass eine vorgeschriebene Untersuchung zu spät durchgeführt wurde, hängt von den Umständen des einzelnen Falls ab. Das allgemeine Ansteckungsrisiko bei einer Grippewelle im Wartezimmer eines Kinderarztes genügt als Entschuldigung nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Die Frage, ob der das Kinderbetreuungsgeld beziehende Elternteil das Überschreiten der verordneten Untersuchungstermine zu vertreten hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (hier: allgemeines Ansteckungsrisiko bei einer Grippewelle im Warteraum eines Kinderfacharztes nicht ausreichend).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fehlvorstellung, "Lebensmonat" bedeute "Kalendermonat".OGH 10 ObS 134/24i, 14.01.2025
- Hier: Zur Beweislast.OGH 10 ObS 174/21t, 20.04.2022
- Hier: Die Fehlvorstellung, „Vollendung des 18. Lebensmonats“ bezeichne nicht den Zeitpunkt 18 Monate nach dem Tag der Geburt des Kindes, sondern einen Monat später, ist von den Eltern zu vertreten.OGH 10 ObS 187/21d, 29.03.2022
- Hier: Auf Initiative der behandelnden Ärztin verschobener Termin, weil knapp zuvor eine Untersuchung der Schwangeren aufgrund von die Schwangerschaft betreffenden Beschwerden durchgeführt worden war.OGH 10 ObS 85/21d, 19.10.2021
- Die außerhalb der Zurechnungssphäre der Eltern liegenden Hinderungsgründe gemäß § 7 Abs 3 Z 1 KBGG müssen innerhalb der in § 7 Abs 2 KBGG angeführten Nachweisfrist zum Tragen kommen.OGH 10 ObS 58/21h, 29.07.2021
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Klägerin versendete erneut Mutter-Kind-Pass-Nachweise an eine von der Beklagten bekanntgegebene E-Mail-Adresse, nachdem sie von dieser zuvor telefonisch die Auskunft erhielt, dass die Dateien im ersten E-Mail nicht geöffnet werden konnten; zweites E-Mail langte nicht bei der Beklagten ein; kein Vorwurf an Klägerin, dass sie bei der Beklagten nicht nachfragte, ob die gesendeten Dateien geöffnet werden können.OGH 10 ObS 32/21k, 30.03.2021
- Hier: Klägerin sendete ein Telefax, beinhaltend die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, an die von der Beklagten angegebene Nummer; Beklagte erhielt Telefax bestehend aus ausschließlich leeren Seiten; Klägerin verwendete Telefaxgerät an ihrem Arbeitsplatz, von dem aus sie regelmäßig Telefaxe versendete; Sendeberichte wiesen stets dasselbe Erscheinungsbild auf; kein erkennbarer Grund für Klägerin, von Fehlerhaftigkeit der Telefaxsendung auszugehen.OGH 10 ObS 31/21p, 30.03.2021
- Hier: Emotionaler Ausnahmezustand der Mutter im ersten Jahr nach der Geburt ihres Kindes; dennoch ist der nicht rechtzeitige Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zu vertreten, weil ihr die Fristgebundenheit der Vorlage der Nachweise bekannt war und ihr nach Ende des Ausnahmezustands noch mindestens vier Monate zur Erbringung der Nachweise offenstanden.OGH 10 ObS 33/21g, 30.03.2021
- Hier: Klägerin übermittelte Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen per E-Mail an eine ihr von der Beklagten bekannt gegebene E-Mail-Adresse; E-Mail kam nicht an; bei der Klägerin schien E-Mail im Ordner der gesendeten Mails auf; sie erhielt keine Fehlermeldung und hatte bereits in der Vergangenheit an dieselbe Adresse eine E-Mail versendet, die angekommen war; unterbliebene Nachfrage der Klägerin betreffend Einlangen des E-Mails ist der Klägerin hier nicht vorwerbar.OGH 10 ObS 140/20s, 26.02.2021
- Hier: Klägerin übermittelte Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen per E-Mail an eine ihr von der Beklagten bekannt gegebene E-Mail-Adresse; dass Erfassung und weitere Verarbeitung dieses E-Mails bei der Beklagten in weiterer Folge aus unbekannten Gründen unterblieb, ist nicht von Klägerin zu vertreten.OGH 10 ObS 2/21y, 26.02.2021
- Hier: Auftrag an die Ehegattin, den Nachweis eingeschrieben zur Post zu geben, ausreichend, auch wenn in der Folge die Postaufgabe nicht eingeschrieben erfolgte und der Nachweis auf dem Postweg verloren ging.OGH 10 ObS 88/16p, 13.09.2016
- Auch die Frage, ob der das Kinderbetreuungsgeld beziehende Elternteil den nicht rechtzeitigen Nachweis einer Mutter-Kind-Pass-Untersuchung zu vertreten hat, hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 10 ObS 88/16p, 13.09.2016
- Hier: Schwere gesundheitliche Probleme der Klägerin und dadurch hervorgerufener „Ausnahmezustand“ ihrer Familie ausreichend.OGH 10 ObS 140/15h, 19.01.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130213 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 19.
- OGH 10 ObS 134/24i, 14.01.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 10 ObS 146/22a, 21.02.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
KBGG §7 Abs3 Z1; KBGG §7 Abs4 Z1
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