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Bekommt mein Kind Corona-Unterhaltsvorschuss auch ohne Einkommensverlust des Zahlungspflichtigen?

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Ja. Die Sonderregel für Unterhaltsvorschüsse in der Corona-Zeit unterscheidet nicht danach, ob der Unterhaltspflichtige durch die Pandemie tatsächlich Einkommen verloren hat. Ein Einkommensverlust muss also nicht nachgewiesen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 13.09.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

§ 7 Satz 1 1. COVID-19-Justizbegleitgesetz differenziert nicht danach, ob der Unterhaltsschuldner aufgrund der COVID-19-Pandemie der Gefahr eines Einkommensverlustes ausgesetzt ist oder nicht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

COVID-19-JuBG §7; UVG §7 Abs1 Z1

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