Darf man über zwei Punkte in einem Zug abstimmen lassen?
betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Hausverwalter
Über mehrere Punkte, über die auch getrennt abgestimmt werden könnte, darf grundsätzlich zugleich abgestimmt werden. Werden etwa die Kündigung des bisherigen Verwalters und die Bestellung eines neuen verbunden, muss nicht in jedem Fall eine getrennte Abstimmung vorgesehen werden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Es ist grundsätzlich zulässig, über mehrere Punkte, über die auch getrennt abgestimmt werden könnte, zugleich abzustimmen. Bei Verknüpfung von an sich getrennt möglichen Abstimmungsvorgängen (hier Kündigung des bisherigen Verwalters unter gleichzeitiger Neubestellung eines neuen Verwalters) ist also nicht in jedem Fall eine getrennte Abstimmungsmöglichkeit vorzusehen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130336 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 189/25t, 19.05.2026, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 24 · Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
Verwandte Fragen
Wohnungseigentum · Abstimmungseinheiten im Wohnungseigentum
Wohnungseigentum · Stimmrecht bei Verwalterwechsel
Wohnungseigentum · Verwalter bestellen und abberufen
Eigentum und Grundbuch · Stimmrecht des Miteigentümers
Verfahrensrecht · Verbundene Verfahren und Rechtsmittel