Bekomme ich Familienbeihilfe, wenn das andere Land auch zahlt?
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 18.11.2025 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Tschechisches Elterngeld.OGH 10 ObS 104/25d, 18.11.2025
- Hier: Slowakisches Elterngeld („rodičovský príspevok“).OGH 10 ObS 17/24h, 04.06.2024
- Hier: Wohnort in Liechtenstein, Beschäftigung in Österreich.OGH 10 ObS 27/24d, 14.05.2024
- Soweit die Beklagte aus der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ableitet, dass die VO (EG) 883/2004 (zur Gänze!) nicht anzuwenden sei, wenn einander keine gleichartigen Leistungen der betroffenen Mitgliedstaaten gegenüber stehen, ist dies nach dem Inhalt dieser Entscheidungen nicht nachvollziehbar, denen eine solche Aussage nicht zu entnehmen ist. Tatsächlich führte der Oberste Gerichtshof darin ausdrücklich aus, dass für die Erbringung und damit auch für einen allfälligen Export von Familienleistungen der nach Art 11 VO (EG) 883/2004 zu bestimmende Mitgliedstaat zuständig und nur die Anwendbarkeit der Prioritätsregeln des Art 68 VO (EG) 883/2004 vom Zusammentreffen gleichartiger Familienleistungen abhängig ist.OGH 10 ObS 26/24g, 16.04.2024
- Die Familienbetrachtungsweise spielt schon nach dem Wortlaut des Art 60 Abs 1 Satz 2 DVO 987/2009 nur bei der Anwendung von Art 67 und 68 VO (EG) 883/2004 eine Rolle. Die Bestimmung des Art 68 VO (EG) 883/2004 wiederum legt – um Doppelleistungen zu vermeiden – für den Fall der Kumulierung von Anspruchsberechtigungen fest, welche Staaten vorrangig zuständig sind. Diese Prioritätsregeln gelten jedoch nur für den Fall, dass vergleichbare (gleichartige) Leistungen (aus dem Beschäftigungsstaat und dem Wohnmitgliedstaat) zusammentreffen. Besteht hingegen in einem der beiden Staaten kein Anspruch auf eine mit dem Kinderbetreuungsgeld vergleichbare Familienleistung, erfolgt die Anknüpfung nach der allgemeinen Regel zur Ermittlung des anzuwendenden Rechts nach Art 11 VO (EG) 883/2004 und ist der Anspruch daher ausschließlich aufgrund der Regelung über die Exportpflicht zu prüfen.OGH 10 ObS 26/24g, 16.04.2024
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Wohnort in der Schweiz, Beschäftigung in Österreich.OGH 10 ObS 26/24g, 16.04.2024
- Keine Gleichartigkeit zwischen der niederländischen Leistung „Kinderopvangtoeslag“ und dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld.OGH 10 ObS 55/23w, 22.06.2023
- Hier: Tschechisches Elterngeld (Vergleichbarkeit unstrittig).OGH 10 ObS 117/22m, 16.05.2023
- Bei Berechnung der Ausgleichszahlung (des Unterschiedsbetrags) ist das insgesamt und nicht nur das im zeitlich kongruenten Zeitraum bezogene Elterngeld zu berücksichtigen.OGH 10 ObS 117/22m, 16.05.2023
- Art 68 Abs 2 VO (EG) 883/2004 schließt es nicht aus, auch dann einen Unterschiedsbetrag auf Basis der jeweiligen Gesamtbeträge zu ermitteln, wenn gleichartige Familienleistungen verschiedener Mitgliedstaaten, die im selben Anspruchszeitraum beansprucht werden könnten, in sich gar nicht oder sich nur zum Teil überschneidenden Zeiträumen bezogen werden.OGH 10 ObS 117/22m, 16.05.2023
- Keine Gleichartigkeit von österreichischem Kinderbetreuungsgeld und slowakischem Elterngeld.OGH 10 ObS 101/22h, 25.04.2023
- Keine Gleichartigkeit von österreichischem (pauschalen) Kinderbetreuungsgeld und bayerischem Familiengeld.OGH 10 ObS 9/20a, 24.06.2020
- Keine Gleichartigkeit von österreichischem (pauschalen) Kinderbetreuungsgeld und deutschem Betreuungsgeld.OGH 10 ObS 141/19m, 19.11.2019
- Keine Gleichartigkeit von österreichischem (einkommensabhängigem) Kinderbetreuungsgeld und deutschem Betreuungsgeld.OGH 10 ObS 149/17k, 20.02.2018
- Keine Änderung durch die VO (EG) 883/2004.OGH 10 ObS 146/16t, 24.01.2017
- Hier: Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.OGH 10 Ob 36/08d, 04.11.2008
- Keine Vergleichbarkeit des österreichischen Kinderbetreuungsgelds und der liechtensteinischen Geburtszulage.OGH 10 ObS 109/07p, 27.11.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122907 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 23.
- OGH 10 ObS 104/25d, 18.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 17/24h, 04.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 35/24f, 14.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 10 ObS 34/24h, 14.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 10 ObS 27/24d, 14.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 10 ObS 26/24g, 16.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 10 obs 123/23w, 16.04.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
KBGG §2; Liechtenstein FZG Art23; Verordnung (EWG) Nr 574/72 des Rates 31972R074 Wanderarbeitnehmer-Durchführungsverordnung Art10 Abs1 lita; Verordnung (EG) Nr 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 32004R0883 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Art10; Verordnung (EG) Nr 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 32004R0883 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Art68; Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art76; UVG §2 Abs1