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Wer darf für eine Privatstiftung handeln?

betrifft Stiftungsvorstand, Begünstigte, Vertragspartner, Stifter
Eine Privatstiftung wird ausschließlich von ihrem Vorstand verwaltet und vertreten. Andere Organe oder einzelne Vorstandsmitglieder können die Vertretung nicht übernehmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2015)

Nach § 17 PSG verwaltet und vertritt – ausschließlich – der Vorstand die Stiftung. Andere Organe oder einzelne Vorstandsmitglieder können die Vertretung nicht übernehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130583 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

PSG §17

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