Wer darf für eine Privatstiftung handeln?
betrifft Stiftungsvorstand, Begünstigte, Vertragspartner, Stifter
Eine Privatstiftung wird ausschließlich von ihrem Vorstand verwaltet und vertreten. Andere Organe oder einzelne Vorstandsmitglieder können die Vertretung nicht übernehmen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Nach § 17 PSG verwaltet und vertritt – ausschließlich – der Vorstand die Stiftung. Andere Organe oder einzelne Vorstandsmitglieder können die Vertretung nicht übernehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die grundsätzlichen Erwägungen zur Zulässigkeit der Bevollmächtigung eines Gesamtvertreters durch einen anderen im Bereich von Personen- und Kapitalgesellschaften treffen für die Privatstiftung aufgrund des Kontrolldefizits nicht uneingeschränkt zu.OGH 5 Ob 33/25a, 03.06.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130583 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 33/25a, 03.06.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
PSG §17
Verwandte Fragen
Gesellschaftsrecht · Geschäfte der Stiftung mit Vorstandsgesellschaften
Gesellschaftsrecht · Genehmigung von Geschäften mit dem Stiftungsvorstand
Gesellschaftsrecht · Gerichtliche Kontrolle der Privatstiftung
Gesellschaftsrecht · Stellung des Stifters nach Errichtung
Gesellschaftsrecht · Verjährung von Ansprüchen gegen Stiftungsvorstand