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Braucht ein Geschäft mit der Firma eines Vorstands eine Genehmigung?

betrifft Privatstiftungen, Stiftungsvorstände, Begünstigte
Schließt eine Privatstiftung ein Geschäft nicht mit einem Vorstandsmitglied selbst ab, sondern mit einer Gesellschaft, bei der dieses Mitglied einziger Gesellschafter und Geschäftsführer ist, gilt dieselbe Regel. Auch ein solches Geschäft braucht die Zustimmung aller übrigen Vorstandsmitglieder und des Gerichts.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 20.02.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

§ 17 Abs 5 PSG ist analog auf jene Fälle anzuwenden, in denen die Privatstiftung nicht mit einem Vorstandsmitglied persönlich, sondern mit einer Gesellschaft, bei der ein Vorstandsmitglied einziger Gesellschafter und Geschäftsführer ist, Rechtsgeschäfte abschließt. Auch solche Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Gerichts.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131522 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

PSG §17 Abs5

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