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Wer zahlt den Sachverständigen bei Überprüfung einer Kindesabnahme?

günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kinder, Kinder- und Jugendhilfeträger
Auch der Kinder- und Jugendhilfeträger kann zum Ersatz der Sachverständigengebühren herangezogen werden. Das gilt selbst dann, wenn der Elternteil die Überprüfung veranlasst hat, dessen Obsorge eingeschränkt wurde. Geprüft wird nämlich die Rechtmäßigkeit der Maßnahme des Trägers, sodass die Überprüfung auch in dessen Interesse liegt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Im Verfahren auf nachträgliche Überprüfung einer Interimsmaßnahme kann auch der Kinder- und Jugendhilfeträger (hier: für die Gebühren eines beigezogenen Sachverständigen) ersatzpflichtig werden, weil selbst bei Antragstellung (Veranlassung) durch den Elternteil, in dessen Obsorge eingegriffen wurde, die Überprüfung auch im Interesse des Kinder- und Jugendhilfeträgers erfolgt ist, weil die Rechtmäßigkeit der von ihm gesetzten Maßnahme beurteilt wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AußStrG 2005 §197a; GEG §2 Abs1

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