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Muss ich zahlen, wenn das Jugendamt mein Kind betreut?

betrifft Eltern, Kinder, Jugendhilfe
Übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe die Betreuung Ihres Kindes, kann sie von Ihnen die Kosten ersetzt verlangen. Wie viel Sie zahlen müssen, richtet sich danach, wie hoch Ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind ist. Ob und wie viel das Kind selbst beiträgt, ändert daran nichts.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die Höhe der gemäß § 33 JWG geltend gemachten Kostenersatzforderung hängt von der Unterhaltsverpflichtung der in Anspruch genommenen Eltern ab. Das Bestehen und der Umfang der Unterhaltspflicht richtet sich nach den in § 140 ABGB genannten Kriterien. Der Kostenersatzanspruch gegen einen Elternteil hängt nicht davon ab, in welchem Umfang sich der Minderjährige zur Kostentragung bereitgefunden hat.

Hinweis: Das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) wurde 2013 durch das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG 2013) ersetzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 19.

Im Gesetz

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