Was passiert, wenn mein Antrag beim Höchstgericht erfolglos bleibt?
betrifft Parteien, Antragsteller im Gerichtsverfahren
Wenn ein Gericht seine Entscheidungsbefugnis während eines Antrags auf Prüfung einer Rechtsvorschrift überschreitet, bleibt das für seine Entscheidung folgenlos, sobald der Antrag erfolglos war und der Oberste Gerichtshof das Rechtsmittel bei Zustellung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs noch nicht erledigt hatte.
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Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Ein Verstoß gegen die Einschränkung der gerichtlichen Entscheidungsbefugnisse bei einem Parteiantrag auf Normenkontrolle bleibt - abgesehen von einer Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts - jedenfalls dann ohne Folgen für diese Entscheidung, wenn der Antrag erfolglos geblieben ist und bei Zustellung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs der Oberste Gerichtshof das gegen die Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz erhobene Rechtsmittel noch nicht erledigt hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterbrechung des beim Obersten Gerichtshof anhängigen Verfahrens bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über den Parteienantrag auf Normenkontrolle.OGH 9 Ob 68/25b, 20.11.2025
- Hier: Unterbrechung des beim Obersten Gerichtshof anhängigen Verfahrens bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über den Parteienantrag auf Normenkontrolle.OGH 9 Ob 68/25b, 17.07.2025
- Siehe auch RS0131361.OGH 8 ObA 76/16h, 27.01.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130647 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 9 Ob 68/25b, 20.11.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd; VfGG §62a Abs6
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