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Was passiert, wenn mein Antrag beim Höchstgericht erfolglos bleibt?

betrifft Parteien, Antragsteller im Gerichtsverfahren
Wenn ein Gericht seine Entscheidungsbefugnis während eines Antrags auf Prüfung einer Rechtsvorschrift überschreitet, bleibt das für seine Entscheidung folgenlos, sobald der Antrag erfolglos war und der Oberste Gerichtshof das Rechtsmittel bei Zustellung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs noch nicht erledigt hatte.

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Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Ein Verstoß gegen die Einschränkung der gerichtlichen Entscheidungsbefugnisse bei einem Parteiantrag auf Normenkontrolle bleibt - abgesehen von einer Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts - jedenfalls dann ohne Folgen für diese Entscheidung, wenn der Antrag erfolglos geblieben ist und bei Zustellung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs der Oberste Gerichtshof das gegen die Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz erhobene Rechtsmittel noch nicht erledigt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130647 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

B-VG Art140 Abs1 Z1 litd; VfGG §62a Abs6

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