Gilt eine Betreuung von vier zu drei Tagen als gleichteilig?
betrifft Eltern, Kinder, getrennt lebende Elternteile
Teilen sich Eltern die Betreuung im Verhältnis von vier zu drei, gilt das als annähernd gleichteilige Betreuung. Ein solches Verhältnis wird also nicht als deutliches Übergewicht eines Elternteils gewertet.
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Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 22.05.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Ein Betreuungsverhältnis von 4:3 ist als annähernd gleichteilige Betreuung zu beurteilen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Grenzfall betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell (erforderliche Verfahrensergänzung mangels entscheidungsrelevanter Feststellungen).OGH 4 Ob 12/25f, 22.05.2025
- Für zukünftige Unterhaltsleistungen ist auf die konkrete Ausübung des Kontaktrechts in einem angemessenen Zeitraum vor der Beschlussfassung erster Instanz abzustellen.OGH 1 Ob 13/19x, 03.04.2019
- Maßgeblich für die Beurteilung des Ausmaßes der Betreuung ist regelmäßig die tatsächliche Betreuung im einzelnen Kalenderjahr.OGH 1 Ob 13/19x, 03.04.2019
- Ferner hat der Oberste Gerichtshof anhand der festgestellten Betreuungstage ein Betreuungsverhältnis von 43 zu 57 % (4 Ob 16/13a) oder 55 zu 45 % (6 Ob 55/16f) als annähernd gleichwertig beurteilt und ausgesprochen, dass eine Differenz von einem Drittel zwischen den jeweiligen Betreuungsleistungen einen nicht unbeträchtlichen Abstand zu einer annähernd gleichteiligen Betreuung schafft (4 Ob 206/15w). In den Entscheidungen 8 Ob 89/17x, 10 Ob 58/18d und 5 Ob 189/18g lehnte er die Ansicht ab, eine Betreuung sei bereits dann gleichwertig, wenn kein Elternteil mindestens zwei Drittel der Betreuungsleistung erbringt.OGH 1 Ob 13/19x, 03.04.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 6.
- OGH 4 Ob 12/25f, 22.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 27/24t, 27.06.2024
- OGH 5 Ob 141/19z, 22.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 13/19x, 03.04.2019, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 231 · Kindesunterhalt
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