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Haftet der Insolvenzverwalter für eine falsche Einschätzung des Betriebs?

günstig für Insolvenzverwalter betrifft Gläubiger, Schuldner, Unternehmer, Insolvenzverwalter
Nur eingeschränkt. Maßstab sind die Kenntnisse und Fähigkeiten, die man von einem Insolvenzverwalter seines Berufsstandes gewöhnlich erwarten darf, hier von einem Rechtsanwalt. Für eine Fehleinschätzung, die nur mit dem Fachwissen eines anderen Berufsstandes vermeidbar gewesen wäre, muss er nicht einstehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 21.02.2018 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Beim Sorgfaltsmaßstab ist von jenen Kenntnissen und Fähigkeiten auszugehen, die bei einem Masseverwalter - hier aus dem Berufsstand der Rechtsanwälte - gewöhnlich vorauszusetzen sind. Der Masseverwalter hat etwa dann nicht für eine nach Wahrscheinlichkeitskriterien schließlich fehlerhafte Fortführungsprognose einzustehen, wenn eine solche bei nachträglicher Einschätzung nur aufgrund spezifischer Kenntnisse und Fähigkeiten eines anderen Berufsstands vermeidbar, aber dennoch kein Vorgehen gemäß § 81 Abs 4 KO geboten gewesen wäre, weil die vorausschauende Beurteilung der Erfolgsaussichten der Unternehmensfortführung nach dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Erkenntnishorizont keine besonderen Schwierigkeiten aufwarf.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106337 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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