Zum Inhalt springen

Kann ich als Wohnungseigentümer wegen Störungen im Hausgarten klagen?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Nachbarn
Ja. Jeder Miteigentümer darf allein gegen Störungen vorgehen, solange er sich damit nicht in Widerspruch zu den übrigen setzt. Das gilt auch für einen Wohnungseigentümer bei allgemeinen Teilen des Hauses, etwa einem Garten, der nach dem Grundbuch nicht zu seiner Wohnung gehört.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 17.12.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Bei einer Miteigentumsgemeinschaft ist grundsätzlich jeder einzelne Berechtigte zur Abwehr von Störungen legitimiert, sofern er sich nicht in Widerspruch mit den Übrigen setzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130733 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Klage eines einzelnen Miteigentümers
Nachbarrecht · Klage gegen einzelne Mit- oder Wohnungseigentümer
Wohnungseigentum · Lärm zwischen Wohnungseigentümern
Eigentum und Grundbuch · Unterlassungsklage gegen einen Miteigentümer
Wohnungseigentum · Eingriffe durch Miteigentümer abwehren