Kann ich als Miteigentümer allein gegen eine Störung klagen?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Kläger, Mitbewohner
Ja. Auch ein einzelner Miteigentümer darf gegen eine Störung des gemeinsamen Eigentums vorgehen, ebenso mit einer Räumungsklage. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie sich damit in Widerspruch zu den übrigen Miteigentümern setzen, etwa weil diese der Nutzung zugestimmt haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1933, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (54 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1933)
Auch ein Miteigentümer allein ist berechtigt, die Negatorienklage zu erheben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das gilt auch für Räumungsklagen.OGH 7 Ob 179/24k, 20.11.2024
- Dem Eingriff eines Dritten fehlt die Eigenmacht, wenn nur ein Teilhaber den Eingriff gestattet hat.OGH 7 Ob 179/24k, 20.11.2024
- Hier: Scheitern der Klage gegen die Lebensgefährtin des anderen Miteigentümers, da die Klage im Widerspruch zu dessen Verhalten steht.OGH 7 Ob 145/23h, 22.11.2023
- Mangels sachlichen Unterschieds gilt dies auch für die Räumungsklage.OGH 7 Ob 145/23h, 22.11.2023
- Hier: Amtshaftungsverfahren; keine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung der Vertretbarkeit einer Rechtsansicht.OGH 1 Ob 239/18f, 05.03.2019
Alle 27 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Widerspruch zum Willen der übrigen Miteigentümer, von denen einzelne dem monierten Verhalten ausdrücklich zugestimmt und die übrigen dagegen nichts einzuwenden gehabt hatten.OGH 1 Ob 239/18f, 05.03.2019
- Wenn durch den Eingriff in das Ansehen oder die Privatsphäre eines Verstorbenen mittelbar die Interessen mehrerer Angehöriger beeinträchtigt werden, kann dies jeder einzelne Angehörige geltend machen.OGH 4 Ob 203/13a, 17.02.2014
- Auch gegen andere Wohnungseigentümer.OGH 5 Ob 2/11x, 24.01.2011
- In einem solchen Fall liegt keine einheitliche Streitpartei mit den übrigen Mit- und Wohnungseigentümern vor.OGH 5 Ob 25/08z, 14.07.2008
- Hier: Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen Wohnungseigentümer auf Beseitigung und Unterlassung der Störung einer zugunsten der gemeinsamen Liegenschaft einverleibten Servitut.OGH 5 Ob 85/08y, 24.06.2008
- Bei einer Miteigentümergemeinschaft ist auf Klagsseite jeder einzelne Berechtigte zur Abwehr von Störungen legitimiert, soferne er sich nicht in Widerspruch mit den Übrigen setzt. Insbesondere gilt dies auch für einen Wohnungseigentümer hinsichtlich allgemeiner Hausteile.OGH 5 Ob 290/07v, 03.06.2008
- Nur der Eigentümer, nicht aber auch ein Fruchtgenussberechtigter, ist zur Servitutsklage (actio confessoria) betreffend eine Grunddienstbarkeit aktiv legitimiert.OGH 6 Ob 140/05i, 14.07.2005
- Hier: Das „Einverleibungsbegehren" wurde nicht vom Dienstbarkeitsberechtigten, sondern vom mit der Grunddienstbarkeit belasteten Miteigentümer des dienenden Grundstücks gestellt und gegen die Alleineigentümerin des herrschenden Grundstücks gerichtet.OGH 6 Ob 84/05d, 23.06.2005
- Die Feststellung des Bestehens einer Grunddienstbarkeit (auf Grund einer actio confessoria) kann nur einheitlich von allen Miteigentümern (des herrschenden Grundstücks) und gegen alle Miteigentümer (des dienenden Grundstücks) gemeinsam verlangt werden.OGH 6 Ob 84/05d, 23.06.2005
- Das Klagerecht gegen die Anmaßung einer Servitut und gegen störende Eigentumseingriffe steht jedem Miteigentümer zu.OGH 6 Ob 84/05d, 23.06.2005
- Hier: Beseitigung einer angeblich eigenmächtig und bauordnungswidrig an der Fassade des Hauses angebrachten Parabolspiegelantenne.OGH 5 Ob 218/00w, 26.09.2000
- Dies gilt auch für die Geltendmachung von Rechten aus Grunddienstbarkeiten.OGH 1 Ob 6/00i, 28.04.2000
- Soweit eine Servitutenklage auch nicht zur Begründung der Dienstbarkeit für sich und die anderen Miteigentümer erhoben, sondern damit nur ein bereits verbüchertes Recht der Gemeinschaft gewahrt werden soll, sind die Miteigentümer des herrschenden Grundstücks als einheitliche Streitpartei anzusehen. Klagt nur ein Teil der Miteigentümer, ist die Klage mangels aktiver Klagslegitimation abzuweisen.OGH 7 Ob 81/99h, 09.06.1999
- Miteigentümern und Wohnungseigentümern ist ein Interesse an der Abwehr eines eigenmächtigen Eingriffs in das Miteigentum stets zuzubilligen.OGH 5 Ob 297/98g, 23.02.1999
- Ein Miteigentümer setzt sich in Widerspruch zu den übrigen Miteigentümern, wenn andere Miteigentümer dem mit der Eigentumfreiheitsklage in Anspruch Genommenen zu einem obligatorischen Verhalten verpflichtet sind.OGH 10 Ob 69/98i, 19.05.1998
- Auch Räumungsklage und Eigentumsklage.OGH 1 Ob 80/97i, 24.03.1998
- Auch possessorische Rechtsmittel.OGH 1 Ob 2019/96k, 26.07.1996
- Die Klage auf Feststellung des Nichtbestehens einer Grunddienstbarkeit ist von allen Miteigentümern des dienenden Grundstücks einzubringen; wegen der Gefahr unlösbarer Verwicklungen bei isolierter Entscheidung über das Begehren nur eines von mehreren Miteigentümern liegt sogar der Fall einer einheitlichen Streitpartei vor.OGH 5 Ob 2036/96i, 30.04.1996
- Hier: Wohnungseigentümer.OGH 6 Ob 634/90, 12.07.1990
- Hier: Unterlassungsanspruch und Wiederherstellungsanspruch aus einer Grunddienstbarkeit.OGH 6 Ob 524/89, 23.02.1989
- Zumal wenn kein Anhaltspunkt für die Anwendbarkeit besonderer Organisationsvorschriften, die das Klagerecht einem bestimmten Organ zuwiesen (SZ 48/62), oder für eine Übergehung der übrigen Teilhaber (SZ 1/72) vorliegt und keine Rechtsbegründung zugunsten der Gemeinschaft angestrebt wird (EvBl 1974/275 S 603).OGH 6 Ob 603/82, 14.07.1982
- Allerdings steht dem Miteigentümer dieses Recht (so schon SZ 1/72) nur insoweit zu, als er sich nicht in Widerspruch zum anderen Miteigentümer (Hälfteeigentümer) setzt, wenn dieser den derzeit bestehenden Zustand aufrechterhalten will.OGH 6 Ob 806/80, 25.03.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012114 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 54.
- OGH 1 Ob 180/25i, 08.04.2026
- OGH 3 Ob 184/25t, 17.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 179/24k, 20.11.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 108/24d, 30.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 102/23w, 26.02.2024, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 192/23a, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 208/23h, 05.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 145/23h, 22.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 91/23p, 25.05.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 46/22h, 19.07.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 523
- ABGB § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
Verwandte Fragen
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