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Kann ich als Miteigentümer allein gegen eine Störung klagen?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Kläger, Mitbewohner
Ja. Auch ein einzelner Miteigentümer darf gegen eine Störung des gemeinsamen Eigentums vorgehen, ebenso mit einer Räumungsklage. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie sich damit in Widerspruch zu den übrigen Miteigentümern setzen, etwa weil diese der Nutzung zugestimmt haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1933, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (54 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1933)

Auch ein Miteigentümer allein ist berechtigt, die Negatorienklage zu erheben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012114 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 54.

Im Gesetz

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