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Kann ich nur einen Miteigentümer wegen Lärm klagen?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Verwalter
Wer selbst stört, kann allein auf Unterlassung geklagt werden. Geht es aber um jemanden, der nicht selbst stört, kommt es darauf an, ob er die verlangte Leistung im Innenverhältnis der Gemeinschaft auch allein erbringen kann. Ist dafür das Zusammenwirken aller nötig, müssen Sie alle gemeinsam in Anspruch nehmen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 22.01.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Ein Mit- oder Wohnungseigentümer kann als Störer allein mit Unterlassungsklage in Anspruch genommen werden. Ob er auch dann, wenn er nicht zugleich „Störer" ist, selbständig wegen nachbarrechtlicher Ansprüche klagsweise belangt werden kann, hängt im Ergebnis davon ab, ob er nach der rechtlichen Ordnung im Innenverhältnis der Gemeinschaft die begehrte Leistung ohne Zusammenwirken mit den anderen Teilhabern auch allein erbringen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124334 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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