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Kann ich das Ergebnis der Neubemessung vor Gericht bekämpfen?

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Ja. Sind Sie mit dem außergerichtlich erzielten Ergebnis nicht zufrieden, können Sie innerhalb der Verjährungsfrist klagen. Der im Verfahren ermittelte Invaliditätsgrad ist dann nicht nur eine Feststellung für diesen Prozess, sondern der letzte Teil der Neubemessung und für weitere Forderungen bindend.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 16.03.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Will sich der Versicherungsnehmer im Fall der Neubemessung mit dem außergerichtlich erzielten Ergebnis nicht zufrieden geben, dann steht ihm die Möglichkeit offen, innerhalb der Verjährungsfrist des § 12 VersVG Klage zu erheben. Der in einem solchen Streitverfahren ermittelte Invaliditätsgrad ist dann nicht nur Tatsachenfeststellung, sondern auch letzter Teil des Neubemessungsverfahrens, unter diesem Gesichtspunkt die „endgültige Bemessung“ des Invaliditätsgrades iSd Art 9.2. AUVB 2006 und insoweit für weitere Leistungsbegehren bindend.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130760 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Frist für die Neubemessung nach einem Unfall

Nach den Bedingungen der Unfallversicherung müssen Sie eine neue Bemessung des Invaliditätsgrades innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag beantragen. Versäumen Sie diese Frist, bleibt es bei der bisherigen Bemessung. Die Bestimmung ist wirksam, weil sie für Sie und für den Versicherer gleichermaßen gilt.

günstig für Versicherer Neubemessung der Invalidität

Eine Neubemessung setzt voraus, dass die dauernde Invalidität innerhalb eines Jahres bereits festgestanden ist. Sie muss außerdem ärztlich bemessen worden sein, und der Versicherer muss dazu eine entsprechende Erklärung abgegeben haben.

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