Kann ich den festgestellten Invaliditätsgrad noch bekämpfen?
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Nein, im Revisionsverfahren nicht mehr. Wie stark Ihre körperliche und geistige Funktionsfähigkeit nach medizinischen Gesichtspunkten beeinträchtigt ist, gehört zu den Tatsachenfeststellungen. Solche Feststellungen kann der Oberste Gerichtshof nicht überprüfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 21.10.2020 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Die Feststellung des Invaliditätsgrades (Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Funktionsfähigkeit nach medizinischen Gesichtspunkten) stellt eine Tatfrage dar, die im Revisionsverfahren nicht überprüft werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier zu Art 7 AUVB 2016 (hier: Überlastung der Bizepssehne).OGH 7 Ob 66/24t, 17.04.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118909 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 7 Ob 133/20i, 21.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 210/16g, 15.02.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
AUVB Art7.3
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