Bedeutet die Zurückweisung meines Rechtsmittels, dass alles richtig war?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Wird ein außerordentliches Rechtsmittel ohne Begründung zurückgewiesen, heißt das nicht zwingend, dass das Höchstgericht die angefochtene Entscheidung inhaltlich billigt. Es bringt nur zum Ausdruck, dass kein aufzugreifender Fehler vorlag oder ein solcher im Rechtsmittel nicht aufgezeigt wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
In der begründungslosen Zurückweisung eines Rechtsmittels mangels erheblicher Rechtsfrage liegt nicht unter allen Umständen eine (inhaltliche) "Billigung" der angefochtenen Entscheidung. Eine solche - wie auch jede begründete - Zurückweisung bringt vielmehr lediglich zum Ausdruck, dass der zweiten Instanz keine aufgrund eines außerordentlichen Rechtsmittels aufzugreifende Fehlbeurteilung unterlief bzw eine solche im Rechtsmittel nicht aufgezeigt wurde.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130825 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 78/22i, 21.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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