Kann das Höchstgericht ein zugelassenes Rechtsmittel doch zurückweisen?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Auch wenn das Berufungsgericht ein Rechtsmittel gegen seinen Aufhebungsbeschluss zugelassen hat, kann es zurückgewiesen werden, wenn in Wahrheit keine erhebliche Rechtsfrage vorliegt. Die Begründung darf sich dann auf das Wesentliche beschränken.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Die Regelung des letzten Satzes des § 510 Abs 3 ZPO gilt kraft Größenschlusses auch für die Zurückweisung eines von der zweiten Instanz wegen einer - in Wahrheit nicht vorliegenden - erheblichen Rechtsfrage zugelassenen Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss im Berufungsverfahren nach § 519 Abs 2 ZPO.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043691 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 41.
- OGH 2 Ob 111/25z, 29.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 128/24y, 10.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 46/24h, 26.08.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 67/24g, 26.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 199/23k, 11.01.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 137/23t, 19.12.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 53/23v, 23.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 64/23m, 27.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 86/23t, 29.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 109/23b, 27.06.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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