Wird die Entscheidung rechtskräftig, wenn nur einer beruft?
betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Antragsteller
Nein. Bekämpft nur ein Antragsgegner den stattgebenden Sachbeschluss, wird dieser gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern nicht teilweise rechtskräftig. Die Entscheidung bleibt also insgesamt offen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 18.05.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Ein stattgebender, nur von einem Antragsgegner bekämpfter Sachbeschluss des Erstgerichts kann gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern nicht teilrechtskräftig werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130838 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 19/16d, 18.05.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AußStrG 2005 §43 Abs2
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