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Was passiert mit dem Teil des Urteils, den ich nicht bekämpfe?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Bekämpfen Sie nur einen Teil einer Entscheidung, wird der übrige Teil endgültig. Etwas anderes gilt nur, wenn dieser Teil inhaltlich gar nicht für sich allein rechtskräftig werden konnte, weil er untrennbar mit dem bekämpften Teil zusammenhängt. Lässt sich der Streit betragsmäßig aufteilen, bleibt es bei der Teilrechtskraft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Der Grundsatz zur Wahrung der Teilrechtskraft kommt nur dann nicht zur Geltung, wenn der unangefochten gebliebene Teil höchstens scheinbar formell, inhaltlich aber gar nicht selbständig in Rechtskraft erwachsen konnte, sondern in einem untrennbaren Sachzusammenhang mit der noch überprüfbaren Entscheidung steht. Davon kann aber nicht gesprochen werden, wenn wenigsten eine quantitative Scheidung des unangefochten gebliebenen und des angefochtenen Entscheidungsteiles möglich ist. (aus Fasching 4,31 und 4,45)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041347 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 21.

Im Gesetz

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