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Ist ein umgebauter Anhänger als Nebengebäude versichert?

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Nein. Ein zu einer Bauhütte umgebauter Lastwagenanhänger, der durch zehn Stützfüße gesichert ist, gilt nach diesen Versicherungsbedingungen nicht als Nebengebäude.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 15.06.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Ein zu einer „Bauhütte“ umgebauter LKW‑Anhänger, der durch 10 Stützfüße abgesichert ist, ist kein Nebengebäude im Sinn des Art 3.1 E2P.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130862 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Haftpflichtdeckung für Nachbarschäden

Ja. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch gilt als gesetzliche Haftpflichtbestimmung und ist daher von der Haftpflichtversicherung zu decken. Das gilt auch dann, wenn Sie ohne Verschulden für Einwirkungen auf das Nachbargrundstück einstehen müssen.

günstig für Versicherungsnehmer Nicht gedeckte Schäden bleiben beim Geschädigten

Ansprüche für Schäden, die von der Versicherung nicht gedeckt sind, gehen nicht auf den Versicherer über. Sie bleiben bei Ihnen. Nur soweit die Versicherung tatsächlich leistet, wandert der Anspruch zu ihr.

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