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Wann fällt mein Bau nicht automatisch dem Grundeigentümer zu?

günstig für Bauführer betrifft Bauführer, Grundeigentümer, Pächter, Mieter
Wer auf fremdem Grund baut, verliert das Gebäude grundsätzlich an den Grundeigentümer. Diese Regel gilt aber nicht, wenn das Gebäude von vornherein nicht dauerhaft dort bleiben sollte. Entscheidend ist die Absicht des Erbauers im Zeitpunkt der Errichtung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (19 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1956)

Der Grundsatz des § 297 ABGB, dass das Eigentum an dem auf fremden Grund errichteten Gebäude dem Grundeigentümer zufalle, schlägt dann nicht durch, wenn das Gebäude nicht in der Absicht aufgeführt wurde, auf dem Grund zu bleiben (Superädifikat).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009939 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 19.

Im Gesetz

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