Wer haftet, wenn ich von einer Stützmauer neben dem Weg stürze?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein besonderes Interesse des Wegehalters an der betreffenden Anlage (dem „Werk“) besteht etwa dann, wenn dieser also auch selbst von der Anlage profitiert.OGH 2 Ob 36/13b, 04.04.2013
- Auch eine der Entwässerung der Fahrbahnoberfläche dienende Anlage kann als solche iSd § 1319a Abs 2 ABGB beurteilt werden.OGH 2 Ob 36/13b, 04.04.2013
- Der Umstand, dass eine Kanalabdeckung als „Werk“ iSd § 1319 ABGB aufzufassen ist, sagt noch nichts darüber aus, ob die Kanalabdeckung nicht auch als Teil des Wegs oder als eine „im Zuge des Wegs oder als eine „im Zuge des Wegs befindliche Anlage“ iSd § 1319a Abs 2 ABGB zu qualifizieren ist.OGH 2 Ob 36/13b, 04.04.2013
- Wo die Funktion einer Baulichkeit als Verkehrsweg klar im Vordergrund steht, ist § 1319a ABGB gegenüber § 1319 ABGB als lex specialis anzusehen, auch wenn die Anlage - etwa eine Treppe - zugleich als Gebäudeteil qualifiziert werden kann. Kommt jemand zu Schaden, weil die in diesem Sinne als „Weg" gewidmete Fläche mangelhaft, also etwa uneben und/oder nicht ausreichend beleuchtet ist, kann der Geschädigte seine Ansprüche nur auf § 1319a ABGB, nicht aber (auch) auf § 1319 ABGB stützen.OGH 1 Ob 260/08d, 26.02.2009
- Dann, wenn der Wegehalter (§ 1319a ABGB) gleichzeitig als Besitzer einer im Zuge des Weges bestehenden Anlage im Sinne des § 1319 ABGB zu werten ist, verdrängt § 1319a ABGB als Spezialnorm § 1319 ABGB. (T4a)<br/>Beisatz: Dies gilt nur dann nicht, wenn ein besonderes Interesse des Wegehalters am betreffenden Werk besteht.OGH 2 Ob 158/03d, 10.07.2003
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Stiege im Bereich eines Spazierweges.OGH 3 Ob 36/98k, 28.01.1998
- Dass zwischen §§ 1319 und 1319a ABGB Anspruchskonkurrenz besteht (SZ 55/179; EvBl 1994/8; 4 Ob 2334/96f), kann in dieser Allgemeinheit nicht aufrechterhalten werden.OGH 4 Ob 104/97s, 22.04.1997
- Im Verhältnis zwischen § 1319 und § 1319a ABGB liegt Anspruchskonkurrenz vor.OGH 4 Ob 2334/96f, 26.11.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029924 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 5 Ob 148/24m, 30.01.2025
- OGH 7 Ob 179/19b, 16.12.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 103/17f, 28.09.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wer eine Schutzvorschrift übertreten hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch sonst eingetreten wäre, wenn auch auf anderem Weg und in anderer Weise. Dass es so gekommen wäre, muss aber der Schädiger beweisen.
Für ein Mitverschulden brauchen Sie nicht schuldhaft im eigentlichen Sinn gehandelt zu haben, und Ihr Verhalten muss auch nicht rechtswidrig sein. Es genügt, dass Sie mit den eigenen Gütern sorglos umgegangen sind; dazu zählt auch Ihre Gesundheit.