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Wer haftet, wenn ich von einer Stützmauer neben dem Weg stürze?

günstig für Geschädigter betrifft Fußgänger, Grundeigentümer, Wegehalter, Gemeinden
Eine Stützmauer, deren oberer Rand auf gleicher Höhe mit einem daneben liegenden Weg liegt, gilt zugleich als Bauwerk und als Anlage im Zuge des Weges. Wer von ihr stürzt, kann seinen Anspruch auf beide Haftungsregeln stützen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 8 Ob 103/17f, 28.09.2017 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Eine Stützmauer, deren oberer Rand niveaugleich mit einem daneben befindlichen Weg ist, ist ein Werk im Sinne des § 1319 ABGB und gleichzeitig eine im Zuge des Weges befindliche Anlage im Sinne des § 1319a ABGB. Derjenige, der von dieser Stützmauer stürzt, kann einen Anspruch auf beide Bestimmungen stützen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029924 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Rechtmäßiges Alternativverhalten und Beweislast

Auch wer eine Schutzvorschrift übertreten hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch sonst eingetreten wäre, wenn auch auf anderem Weg und in anderer Weise. Dass es so gekommen wäre, muss aber der Schädiger beweisen.

günstig für Schädiger Mitverschulden durch Sorglosigkeit

Für ein Mitverschulden brauchen Sie nicht schuldhaft im eigentlichen Sinn gehandelt zu haben, und Ihr Verhalten muss auch nicht rechtswidrig sein. Es genügt, dass Sie mit den eigenen Gütern sorglos umgegangen sind; dazu zählt auch Ihre Gesundheit.

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