Kann das Patentamt einen Geschäftsführer regulär anstellen?
günstig für Bund betrifft Arbeitnehmer, Bund, Behörden
Nein. Die herangezogene Bestimmung des Patentgesetzes ist keine Grundlage dafür, einen Anstellungsvertrag für die Funktion des Geschäftsführers im teilrechtsfähigen Bereich des Patentamts abzuschließen.
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Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 28.06.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Die Bestimmung des § 58b PatentG ist keine Rechtsgrundlage für den Abschluss eines Anstellungsvertrags für die Funktion als Geschäftsführer des teilrechtsfähigen Bereichs des Patentamts.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130894 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 40/16i, 28.06.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
PatG 1970 §58; PatG 1970 §58b
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