Kann ich meinen Schaden direkt bei der Versicherung einfordern?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zwischen der Halterin des PKW und der Klägerin besteht ein Beherbergungsvertrag. Der Schaden wurde bei Erfüllung dieses Vertrags (Parkservice) durch einen Mitarbeiter der Klägerin grob fahrlässig verursacht, indem dieser den KFZ-Aufzug der Garage der Klägerin beschädigte.OGH 2 Ob 74/25h, 26.06.2025
- Das vereinbarte Direktklagerecht beruht auf einem vertraglichen Schuldbeitritt. Der Versicherer tritt der Schuld des Versicherungsnehmers gegenüber dem Geschädigten nach Maßgabe des Deckungsanspruchs bei. Daraus folgt, dass einerseits der Versicherer alle Einwände aus dem Deckungsverhältnis auch dem direkt klageberechtigten Geschädigten gegenüber erheben kann und andererseits steht es auch Letzterem zu, sowohl inhaltlichen Einwänden des Versicherers aus dem Vertragsverhältnis entgegenzutreten als auch die Unwirksamkeit bzw Nichtigkeit von Vertragsklauseln geltend zu machen.OGH 7 Ob 182/17s, 24.05.2018
- Ein ausgleichsberechtigter Mitschädiger ist kein „geschädigter Dritter“ iSd § 26 KHVG. Ihm steht kein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Ausgleichspflichtigen zu.OGH 2 Ob 35/15h, 21.10.2015
- Nunmehr § 22 KHVG 1987.OGH 2 Ob 1081/90, 05.12.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 2 Ob 74/25h, 26.06.2025, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 204/24m, 29.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 240/15f, 05.08.2016, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
KFG 1967 §63; VersVG §156 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Schadenersatz kann nur verlangen, wer durch die rechtswidrige Handlung unmittelbar verletzt ist. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob die verletzte Vorschrift gerade den Schutz Ihrer Interessen bezweckt. Eine Ausnahme besteht für Hinterbliebene, wenn jemand getötet wurde.
Wer nur mittelbar geschädigt ist, kann grundsätzlich keinen Schadenersatz verlangen. Ersatz steht nur dem unmittelbar Geschädigten zu. Nur wenn das Gesetz selbst eine Ausnahme vorsieht, gilt etwas anderes.