Genügt ein Aushang im Haus als Zustellung an mich?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 25.08.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130917 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 127/16m, 25.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 52 · Wohnungseigentumsrechtliches Außerstreitverfahren
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. In wohnrechtlichen Verfahren dürfen behördliche und gerichtliche Zustellungen wirksam durch Anschlag im Haus erfolgen, und niemand kann sich mit Unkenntnis der Gesetze entschuldigen. Sie müssen daher selbst regelmäßig im Stiegenhaus nachsehen oder jemanden damit betrauen, Sie darüber zu informieren. Dass dafür Ihre Mitwirkung nötig ist, nimmt Ihnen das rechtliche Gehör nicht.
Äußern Sie sich trotz Aufforderung nicht, gilt das tatsächliche Vorbringen des Antragstellers als zugestanden, soweit es nicht durch vorliegende Beweise widerlegt wird oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sie dem Antrag trotz Ihres Schweigens entgegentreten. Ob dem Begehren stattzugeben ist, prüft das Gericht auf dieser Grundlage. Im Rekurs können Sie diesem Sachverhalt keine abweichenden Behauptungen mehr entgegensetzen.