Gilt ein Aushang im Stiegenhaus als Zustellung an mich?
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 22.10.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fruchtgenussberechtigter statt Wohnungseigentümer.OGH 5 Ob 50/20v, 22.10.2020
- Im außerstreitigen Verfahren nach § 52 Abs 2 WEG ist wohl auch die Bestellung von Zustellbevollmächtigten zufolge § 37 Abs 3 Z 6 MRG möglich. Nach dieser Bestimmung kann das Gericht für namentlich bestimmte Parteien, deren Interessen nicht offenbar widerstreiten, jederzeit auch von Amts wegen einen gemeinsamen Zustellbevollmächtigten bestellen, wobei § 97 ZPO anzuwenden ist. Davor müssen allerdings die Parteien namentlich zur Bestellung eines Zustellbevollmächtigten vergeblich aufgefordert worden sein, wofür wiederum ein Hausanschlag im oben dargestellten Sinn erforderlich ist.OGH 5 Ob 191/13v, 06.11.2013
- Zustellung durch „Anschlag im Haus“ bedeutet also, dass das zuzustellende Geschäftsstück im gerichtlichen Verfahren durch ein Organ der Behörde, deren Dokument zugestellt werden soll (§ 4 ZustG), vorzunehmen ist.OGH 5 Ob 191/13v, 06.11.2013
- Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dahin, dass durch eine Zustellung durch Hausanschlag den Verfahrensgarantien des Art 6 EMRK nicht ausreichend entsprochen werde.OGH 5 Ob 263/09a, 11.02.2010
- Die im besonderen wohnrechtlichen Außerstreitverfahren vorgesehene Zustellung durch Hausanschlag stellt eine gesetzliche Fiktion der Kenntnismöglichkeit für die Betroffenen dar.OGH 5 Ob 263/09a, 11.02.2010
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- Die Rechtsprechung geht von einer besonderen Obliegenheit jener Personen aus, denen die Kenntnisnahme von Hausanschlägen im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren, etwa durch einen anderen Wohnsitz, erschwert ist. Sie haben sicherzustellen, dass sie auf geeignete Art, etwa durch Information anderer Personen, von den Hausanschlägen erfahren.OGH 5 Ob 104/09v, 09.06.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113768 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 50/20v, 22.10.2020
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 52 · Wohnungseigentumsrechtliches Außerstreitverfahren
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Aufforderung, sich im Verfahren zu äußern, darf nicht bloß durch Anschlag im Haus zugestellt werden, weil sonst Ihr rechtliches Gehör nicht wirksam geschützt wäre. Die Säumnisfolgen treten daher nicht ein, wenn die Aufforderung nicht jedem Antragsgegner persönlich wie eine Klage zugestellt wurde.
Im Außerstreitverfahren müssen Sie erfahren, worum es geht, was die anderen Beteiligten vorbringen und was die Erhebungen ergeben haben, und Sie müssen dazu Stellung nehmen können. Dieses Recht ist gewahrt, wenn Sie Gelegenheit haben, sich zu allen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden sollen. Dass Sie sich in einem anderen, davor geführten Verfahren äußern konnten, genügt dafür nicht.